Hilfe bei Rechtsfragen!

Rechtsanwältin Sabine Aalbers
Bleichstraße 18
66111 Saarbrücken
Tel: 0681 / 84 12 11 78
Fax: 0681 / 39 061 63

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Erstberatung

Des öfteren erreicht mich und meine Mitarbeiter telefonisch oder per E-Mail folgende Anfrage: „Was kostet bei Ihnen eine (Erst-) Beratung?“

Das ist ungefähr genauso zielführend, als wenn Sie telefonisch bei Ihrer Kfz-Werkstatt nach Reparaturkosten für ein Auto fragen, das Sie dort nie vorgeführt haben.

Wissen sollten Sie folgendes:

Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung sind per Gesetz „gedeckelt“ auf einen Betrag von 190,- Euro zuzügl. Umsatzsteuer, d.h. insgesamt 226,10 Euro. Mehr wird Sie daher ein erster Termin, mag er auch noch so lange dauern, nicht kosten.

Ob dieser Betrag erreicht wird, hängt davon ab, wie umfangreich die Sache ist, um wieviel Geld es geht und welche Bedeutung sie hat. Allerdings haben es Fälle aus dem Familienrecht und Erbrecht oft in sich, so dass die Obergrenze in der Regel erreicht wird:

Ein Gespräch über sämtliche Folgen einer Scheidung, d.h. über Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Trennungsjahr, Vermögensauseinandersetzung dauert, wenn man es richtig führt, oft sehr lange, und es geht um elementare, die gesamte Existenz berührende Fragen.

Zudem erhalten Sie nach Abschluss des Gesprächs von mir in Form eines Aktenvermerks eine schriftliche Zusammenfassung, in der ich oft, nach entsprechender Recherche, noch auf offengebliebene Fragen eingehe.

Seien Sie sicher: Kein Rechtsanwalt kann und wird hochqualifizierte Beratung zu einem Discount-Preis liefern, auch wenn oft niedrige Pauschalen als Lockvogelangebote genannt werden.

Ebenso wenig kann er hellsehen. Das tatsächliche Maß Ihrer Probleme und der zur Beantwortung Ihrer Fragen erforderliche Aufwand kann frühestens beim persönlichen Gespräch seriös eingeschätzt werden.