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Rechtsanwältin Sabine Aalbers
Bleichstraße 18
66111 Saarbrücken
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Fax: 0681 / 39 061 63

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Gebührenvereinbarung

In Fällen des Erb- und Familienrecht sind oft langwierige außergerichtliche Verhandlungen mit umfangreichen Schriftsätzen, Besprechungen und Vergleichsverhandlungen zu führen.

Nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wird hier nach Streit- bzw. Geschäftswert abgerechnet, was, gemessen am Aufwand, zu unbilligen Ergebnissen führen kann.

Alternativen hierzu sind:

  • Vereinbarung einer Pauschale
  • Erfolgsprämie
  • Stundenhonorar
Ich bin gern bereit, mich in Ruhe über dieses Thema zu unterhalten und insbesondere eine Vergleichsrechnung zu den gesetzlichen Gebühren anzustellen.

Ich weise allerdings darauf hin, dass bei gerichtlichen Verfahren zwingend das RVG gilt und allenfalls höhere, nicht aber niedrigere Gebühren vereinbart werden können.

(Deshalb kann auch eine „Online-Scheidung“ schon von Gesetz wegen nicht billiger sein!)