Hilfe bei Rechtsfragen!
Rechtsanwalt Bernd Ruffing
Richard-Wagner-Str. 23
66111 Saarbrücken
Tel: 0681 / 322 89
Fax: 0681 / 390 81 08
Aktuelles
Suche
Gebührenvereinbarung
In Fällen des Erb- und Familienrecht sind oft langwierige außergerichtliche Verhandlungen mit umfangreichen Schriftsätzen, Besprechungen und Vergleichsverhandlungen zu führen.
Nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wird hier nach Streit- bzw. Geschäftswert abgerechnet, was, gemessen am Aufwand, zu unbilligen Ergebnissen führen kann.
Alternativen hierzu sind:
- Vereinbarung einer Pauschale
- Erfolgsprämie
- Stundenhonorar
Ich weise allerdings darauf hin, dass bei gerichtlichen Verfahren zwingend das RVG gilt und allenfalls höhere, nicht aber niedrigere Gebühren vereinbart werden können.
(Deshalb kann auch eine „Online-Scheidung“ schon von Gesetz wegen nicht billiger sein!)



