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Rechtsanwältin Sabine Aalbers
Bleichstraße 18
66111 Saarbrücken
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Fax: 0681 / 39 061 63
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Gebührenvereinbarung
In Fällen des Erb- und Familienrecht sind oft langwierige außergerichtliche Verhandlungen mit umfangreichen Schriftsätzen, Besprechungen und Vergleichsverhandlungen zu führen.
Nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wird hier nach Streit- bzw. Geschäftswert abgerechnet, was, gemessen am Aufwand, zu unbilligen Ergebnissen führen kann.
Alternativen hierzu sind:
- Vereinbarung einer Pauschale
- Erfolgsprämie
- Stundenhonorar
Ich weise allerdings darauf hin, dass bei gerichtlichen Verfahren zwingend das RVG gilt und allenfalls höhere, nicht aber niedrigere Gebühren vereinbart werden können.
(Deshalb kann auch eine „Online-Scheidung“ schon von Gesetz wegen nicht billiger sein!)