Hilfe bei Rechtsfragen!

Rechtsanwältin Sabine Aalbers
Bleichstraße 18
66111 Saarbrücken
Tel: 0681 / 84 12 11 78
Fax: 0681 / 39 061 63

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Ein Wort zu den (vielgefürchteten) Anwaltskosten

Als Anwältin möchte und kann ich Ihnen nichts verkaufen. Meine Aufgabe ist allein, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Dazu kann sogar gehören, Sie vor unnötigen Anwaltskosten zu bewahren!

Selbstverständlich arbeite ich nicht umsonst. Das gilt auch für eine sog. "Erstberatung". Aus finanziellen Gründen sollte jedoch niemand den Gang zum Anwalt scheuen:

Zum einen bearbeite ich auch Prozesskosten- und Beratungshilfemandate und unterstütze Sie ggf. weitgehend bei der Prüfung und Beantragung. (Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.)

Zum zweiten bin ich gern bereit, vor Annahme eines Mandates bzw. bei Beginn einer Beratung unverbindlich und ohne Risiko zu besprechen, was ev. an Kosten auf Sie zukommt. Stellt sich dabei heraus, dass der Aufwand nicht lohnt, können Sie gerne wieder aufstehen und gehen. (Oder über eine Vergütungsvereinbarung nachdenken)

Drittens sind die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung per Gesetz „gedeckelt“ auf einen Betrag von 190,- Euro zuzügl. Umsatzsteuer, d.h. gegenwärtig 19 %. Ob dieser Betrag erreicht wird, hängt vom Einzelfall ab.

Sind Sie an einer vorläufigen Kosteneinschätzung interessiert?

Dann schicken Sie mir eine E-Mail, in der Sie ihr Problem bzw. Ihren Beratungsbedarf möglichst detailliert schildern. Ich werde mich, entweder per E-Mail oder telefonisch, zurückmelden. Kosten entstehen Ihnen durch diesen „Voranschlag“ nicht.