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Rechtsanwältin Sabine Aalbers
Bleichstraße 18
66111 Saarbrücken
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Fax: 0681 / 39 061 63

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Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe

Beratungshilfe

Unter Beratungshilfe versteht man staatliche Unterstützung bei den Anwaltskosten im außergerichtlichen Bereich. (Früher sog. „Armenrecht“)

Auch hier können Sie vor Vereinbarung eines Termins sich einen entsprechenden Berechtigungsschein beim Amtsgericht Ihres Wohnorts erteilen lassen. (Dort müssen Sie sämtliche Unterlagen über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, d.h. z.B. Ihren ALG II Bescheid, vorlegen.)

Der Besuch beim Anwalt, z.B. für eine Erstberatung, kostet Sie dann nur noch 10,- Euro Schutzgebühr, die erlassen werden kann.

Möglich ist auch die nachträgliche Beantragung. Hierfür müssen Sie allerdings Unterlagen mitbringen. ( z.B. ALG II Bescheid)

Verfahrenskostenhilfe

Bei der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren vor dem Gericht bezahlt die öffentliche Hand die auf Sie entfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Nicht gedeckt sind allerdings die Kosten des Gegners, die Ihnen im Fall eines verlorenen Prozeß oder eines Vergleichs auferlegt werden können. (Im Familienrecht eher selten.)

Bringen Sie bitte insoweit, falls vorhanden, einen aktuellen Alg II Bescheid mit. Andernfalls benötige ich zur Antragstellung mindestens Kopien der letzten Lohnabrechnung, des letzten Kontoauszugs, des Mietvertrags sowie ggf. Bestätigungen über weitere Schulden/Verpflichtungen.

Im Gegensatz zur Beratungshilfe kommt Verfahrenskostenhilfe nicht nur bei extrem beengten Verhältnissen in Betracht, sondern auch für Normalverdiener, die z.B. hohe Belastungen oder Unterhaltsverpflichtungen haben, in Betracht. In diesen Fällen wird „VKH“ i.d.R. mit Ratenzahlung bewilligt werden.

(Eine weitere Besonderheit der Verfahrenskostenhilfe besteht darin, dass die die Gerichte im Abstand von 2-3 Jahren die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erneut überprüfen und die von der Staatskasse übernommenen Kosten ggf. zurückfordern.)

Formulare

Formulare für die Beantragung von Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe finden sie hier. Sollten Sie über die Art und Weise der Ausfüllung nicht ganz sicher sein, lassen Sie es einfach unausgefüllt und bringen es mit.