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Rechtsanwältin Sabine Aalbers
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Sorgerecht

Früher war alles klar: Nach der Trennung der Eltern verschwand der Vater aus dem Gesichtskreis von Kindern und Mutter. Abgesehen von der Tatsache, dass er ev. Unterhalt zahlte, hätte er ebenso gestorben sein können.

Dieses „klassische Modell“ spukt noch heute in den Köpfen vieler Elternteile herum. Streitigkeiten zum Sorgerecht und Umgangsrecht werden daher immer noch z.T. mit erbitterter Härte geführt und Aussagen wie „Ich nehme Dir die Kinder weg“ ernst gemeint und ernst genommen.

Dabei sieht die Rechtslage komplett anders aus:

Zum einen hat derjenige Elternteil, der aus der ständigen Betreuung der Kinder ausscheidet, weiterhin ein Umgangsrecht. Dieses Recht besteht völlig unabhängig von der Tatsache, ob die Eltern verheiratet sind oder ob gemeinsames Sorgerecht besteht.

Zum andern haben mittlerweile nach einer Scheidung die Ehegatten grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht, sofern nicht besondere Umstände vorliegen. Nichteheliche Eltern haben die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht per Erklärung vor dem Jugendamt festzulegen. Dabei kann, anders als früher, der nichteheliche Vater auch nicht einfach dadurch „ausgebremst“ werden, dass die Mutter ihre Zustimmung verweigert.

„Alles graue Theorie“, sagen viele dazu.

Meine Erfahrung als Familienanwalt in Saarbrücken ist anders: Wer entschieden und konsequent sich nicht „die Butter vom Brot nehmen lässt“, hat die Familiengerichte auf seiner Seite. Sowohl das Recht auf Umgang als auch auf Teilhabe an allen wesentlichen Entscheidungen können jederzeit vor Gericht geltend gemacht werden, ohne dass man als „Prozesshansel“ angesehen würde.

Folge einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist fast immer ein Umdenken des anderen Elternteils. Stellt dieser sich weiter stur, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung, wie z.B. Einsetzung eines Umgangspflegers, Antrag auf Sorgerechtsentziehung oder Beschränkung etc.

Wichtig ist, an den richtigen Punkten anzusetzen und bei der Wahrnehmung seiner durch das Grundgesetz geschützten Rechte hartnäckig zu bleiben. Das gelingt am besten durch den spezialisierten Anwalt für Familienrecht.

Haben Sie Fragen? Schieben Sie es nicht auf die lange Bank. Ihre Kinder werden es Ihnen später danken.