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Rechtsanwältin Sabine Aalbers
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4 Jahre Kündigungsfrist?!
Nachdem im Jahr 2001 mit viel Trara die Mietrechtsreform beschlossen wurde, hieß es u.a., dass nunmehr jeder mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist aus seinem (Wohnungs-)Mietvertrag herauskäme.
Das stellte sich schon 2003 als Irrtum heraus. Damals entschied der BGH, dass für die Kündigung von Altv...
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Eingestellt am 14.12.2010
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