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Väterrechte ohne Vaterschaft!

Der familienrechtlich tätige Jurist unterscheidet zwischen "rechtlicher" und "biologischer" Vaterschaft. So ist bspw. bei einem in der Ehe geborenen "Kuckuckskind" der rechtliche Vater grundsätzlich der Ehemann, während der Erzeuger komplett außen vor blieb.

Das ist jetzt geändert worden:

Nach der neuen Regelung ist dem biologischen Vater zwar immer noch verwehrt ist, sein Kind anzuerkennen und damit sowohl unterhaltspflichtig als auch ev. sorgeberechtigt zu werden. Er erhält jedoch künftig ein Recht auf Auskunft und Umgang.

Das kann, anders als früher, auch dann geltend gemacht werden, wenn noch gar kein Kontakt oder irgendeine Beziehung zum Kind besteht, und selbst dann, wenn die Erzeugerschaft selbst streitig ist.

Im Umgangsverfahren wird dann ggf. ein Sachverständigengutachten eingeholt.

Meine Meinung hierzu:

http://www.familienrecht-saarbruecken.com/news/Neue_Rechte_fuer_biologische_Vaeter


Eingestellt am 25.07.2013 von S. Aalbers
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