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Rechtsanwältin Sabine Aalbers
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Prozesskostenhilfe-Freibeträge 2013
Ab dem 14.02.2013 gibt es neue Freibeträge, die im Rahmen der Prüfung von PKH-Anträgen angesetzt werden.
Sie gelten rückwirkend zum Jahresanfang:
1.
Freibetrag für Erwerbstätige: 201 Euro
2.
Allg. Freibetrag für Antragsteller und ev. Ehefrau/eingetragner Lebenspartner: 442 Euro
3.
Freibeträge für weitere Unterhaltsberechtigte:
a) Erwachsene: 354,- Euro
b) Jugendliche (14-18): 338 Euro
c) Ältere Kinder (6-13):296 Euro
d) Kleinkinder (0-5): 257 Euro
Abzugsfähig sind ferner noch Fahrtkosten, Kaltmiete, Heizung, und ev. Schulden, Versicherungen etc.
Eingestellt am 20.02.2013 von S. Aalbers
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