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Rechtsanwältin Sabine Aalbers
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Prozesskostenhilfe-Freibeträge 2013

Ab dem 14.02.2013 gibt es neue Freibeträge, die im Rahmen der Prüfung von PKH-Anträgen angesetzt werden.

Sie gelten rückwirkend zum Jahresanfang:

1.
Freibetrag für Erwerbstätige: 201 Euro

2.
Allg. Freibetrag für Antragsteller und ev. Ehefrau/eingetragner Lebenspartner: 442 Euro

3.
Freibeträge für weitere Unterhaltsberechtigte:

a) Erwachsene: 354,- Euro

b) Jugendliche (14-18): 338 Euro

c) Ältere Kinder (6-13):296 Euro

d) Kleinkinder (0-5): 257 Euro

Abzugsfähig sind ferner noch Fahrtkosten, Kaltmiete, Heizung, und ev. Schulden, Versicherungen etc.



Eingestellt am 20.02.2013 von S. Aalbers
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