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Rechtsanwältin Sabine Aalbers
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66111 Saarbrücken
Tel: 0681 / 84 12 11 78
Fax: 0681 / 39 061 63

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Neue Freibeträge bei Verfahrenskostenhilfe 2015

Die Bewilligung von Verfahrens- bzw. Prozeßkostenhilfe läuft wie folgt ab:

Vom laufenden Einkommen werden Freibeträge und konkrete Kosten für Unterkunft (Kaltmiete u. Heizkosten), Erwerbstätigkeit, Schulden und sonstige Belastungen abgezogen.

Verbleibt kein oder nur ein geringer Restbetrag, braucht man nicht einmal Raten zu zahlen.

Die aktuellen Zahlen zum Jahreswechsel:

1. allg. Freibetrag: 462,- Euro

2. Pauschale bei Erwerbstätigkeit: 210,- Euro

3. Für Kinder: 268,- bzw. 306,- bzw. 349,- Euro

Übrigens: Auch beim Ausfüllen des Bogens für die PKH/VKH helfe ich gern. Für die Beratungshilfe ist der Rechtspfleger beim AG bzw. FamG zuständig!



Eingestellt am 15.01.2015 von S. Aalbers
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