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Neue Düsseldorfer Tabelle 2015!
Es gibt wieder eine neue Tabelle für den Kindesunterhalt.
Allerdings findet keine Anpassung der Unterhaltsbeträge nach oben statt, sondern es erhöhen sich lediglich die Freibeträge für die Unterhaltspflichtigen.
In sog. "Mangelfällen" wird daher weniger Unterhalt zu zahlen sein!
Das OLG hat offengelassen, ob im Laufe des Jahres, wenn das neue Existenzminimum durch das Finanzministerium festgelegt wurde, eine weitere Anpassung erfolgt.
Sie finden die neue Tabelle hier:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2015/index.php
Eingestellt am 08.12.2014 von S. Aalbers
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