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Neue Düsseldorfer Tabelle 2014?

Seit einiger Zeit ist die vor allem für Kindesunterhalt relevante Düsseldorfer Tabelle an das von staatlicher Seite regelmäßig ermittelte Existenzminimum bzw. an den auf dieser Basis ermittelten Kinderfreibetrag geknüpft.

Da sich das Existenzminimum zu Beginn 2014 wieder erhöht hat, hätte eigentlich auch die Düsseldorfer Tabelle angepasst werden müssen.

Wegen der Koalitionsverhandlungen ist jedoch noch keine Änderung des Steuerrechts erfolgt. Damit besteht folgende Situation:

Die steuerliche Situation wird rückwirkend angepasst werden. Die unterhaltsrechtliche Lage wird sich jedoch "ex nunc", d.h. irgendwann im Lauf des Jahres ändern, und zwar, wenn das OLG Düsseldorf eine neue Tabelle veröffentlicht.

Momentan bleibt alles beim alten.



Eingestellt am 15.01.2014 von S. Aalbers
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