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"Mütterrente" nützt auch Vätern!

Die große Koalition hat beschlossen, den Müttern von vor 1992 geborenen Kindern, die bislang lediglich ein Jahr Erziehungszeit angerechnet bekommen haben, ab dem 01.07.2014 ein weiteres Jahr rentenrechtliche Ansprüche zukommen zu lassen.

In der öffentlichen Diskussion ist bis jetzt größtenteils untergegangen, dass damit bei geschiedenen Müttern der bereits durchgeführte "Versorgungsausgleich" in Schieflage geraten kann:

Denn im Rahmen des bei der Scheidung seit 1977 durchgeführten Versorgungsausgleich haben diese Mütter i.d.R. von ihren Männern für eben dieses Jahr der Kindererziehung bereits einen Ausgleich in Form der Hälfte von deren während des weiteren Erziehungsjahres erworbenen Anwartschaften erhalten.

Diese Männer können nunmehr eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs beantragen!

Der Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens einer von beiden Geschiedenen bereits eine Rente bezieht oder innerhalb der nächsten sechs Monate in Rente gehen wird.

Dabei kann es gerade für den von der Mütterrente nicht unmittelbar begünstigten Beteiligten zu einer zu seinen Gunsten erfolgenden Änderung der bisherigen Berechnung des Versorgungsausgleichs kommen.

Mit anderen Worten: Der schlaue Vater holt sich "seine Hälfte" der Mütterrente.

Bevor ein Antrag auf Abänderung gestellt wird, sollten die sich hieraus ergebenden Auswirkungen allerdings noch einmal geprüft werden. (Der Schuss kann auch nach hinten losgehen.)



Eingestellt am 14.04.2014 von S. Aalbers
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