Hilfe bei Rechtsfragen!

Rechtsanwältin Sabine Aalbers
Bleichstraße 18
66111 Saarbrücken
Tel: 0681 / 84 12 11 78
Fax: 0681 / 39 061 63

Suche

Neuregelung Sorgerecht nichteheliche Väter

"Der Berg kreißte und gebar eine Maus."

Die liberal-konservative Koalition ist, wie sich schon beim Betreuungsgeld zeigte, zu einer an den Bedürfnissen der Praxis bzw. an der Wirklichkeit orientierten Familienpolitik nicht in der Lage.

Nachdem mittlerweile 1/3 aller Kinder in Deutschland nichtehelich geboren werden und insoweit nur bei sehr wenigen Fällen der Kontakt zwischen den Eltern auf die bloße Zeugung beschränkt sein dürfte, wäre es dringend an der Zeit gewesen, mal ein wenig Mut zu beweisen und sich dem europäischen Standard anzunähern, indem, wie bei ehelichen Kindern auch, automatisch gemeinsames Sorgerecht mit der Geburt besteht.

Statt dessen ist jedoch ein halbgares Gesetz entstanden, das alle nichtehelichen Väter erst einmal unter den Generalverdacht stellt, an ihren Kindern kein Interesse zu haben und zudem wieder eines dieser unsäglichen "vereinfachten Verfahren" einführt. (Meiner Meinung nach völliger Quatsch: Wenn die Mutter schon nicht bereit ist, zum Jugendamt mitzugehen, dann wird ihr beim "vereinfachten Verfahren" schon irgendein Grund einfallen, warum das Sorgerecht nicht beim Vater sein darf.)

Zumindest in meiner Praxis dominieren ganz klar die Fälle, in denen sich der mit der Mutter (noch) nicht verheiratete Vater nach der Geburt wie selbstverständlich mit um das Kind kümmert und dann, bei der Trennung einige Jahre später, feststellt, dass er versäumt hat, sich um das gemeinsame Sorgerecht zu kümmern. Warum diese Konstellation anders geregelt werden soll als der (ebenfalls sehr häufige) Fall, dass die Eltern sich nach wenigen Jahren scheiden lassen, ist mir nicht verständlich.

(Aktuelles: vgl. Kommentare)



Eingestellt am 05.07.2012 von S. Aalbers
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)