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"Internationale Scheidungen" künftig einfacher!
Bis dahin wurde das (über 100 Jahre alte) EGBGB angewendet, was dazu führte, dass selbst bei Ehegatten, die seit vielen Jahren in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt hatten, das Recht ihrer Staatsangehörigkeit angewendet werden musste.
Damit ist jetzt Schluss. Als Grundregel gilt: Das Recht des gemeinsamen Wohnorts geht vor, und außerdem können die Ehegatten vor einer Scheidung auch durch Rechtswahl bestimmen, welches Recht sie gerne angewendet hätten.
Im einzelnen ist natürlich immer noch vieles kompliziert. Aber zumindest werden die Fälle, in denen sich ausschließlich im deutschen Recht ausgebildete Juristen den Kopf über ausländische Rechtsordnungen und deren Anwendbarkeit zerbrechen müssen, seltener werden.
Eingestellt am 21.09.2012 von S. Aalbers
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