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Rechtsanwältin Sabine Aalbers
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Grenzgänger aufgepasst!
Im August 2015 wird die neue Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft treten.
Bereits jetzt ist möglich, Verfügungen auf der Basis des neuen Rechts zu treffen, um unliebsame Überraschungen aufgrund des dann geltenden "Wohnsitzprinzips" zu vermeiden.
Da die Materie nicht einfach ist, lesen sie einfach hier weiter:
Eingestellt am 11.11.2013 von S. Aalbers
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