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Gerichts- und Anwaltsgebühren steigen!

Mit Wirkung zum 01.08.2013 oder spätestens 01.09.2013 tritt das 2. Kostenrechtsmodernisierungs-Gesetz in Kraft.

("Modernisierung" ist natürlich ein Euphemismus.)

Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, für die Justiz zu höheren Einnahmen zu gelangen. Da wir Rechtsanwälte, obwohl von der Richterschaft öfters eher als störendes Übel wahrgenommen, immerhin als "Organ der Rechtspflege" dazugehören, gibt es auch eine Anpassung für die Rechtsanwälte.

Angesichts der Tatsache, dass die letzte Anpassung der gesetzlichen Gebühren im Jahr 1994 stattfand, und während dieser Zeit die Gehälter sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei der öffentlichen Hand regelmäßig erhöht wurden, nichts, was meiner Ansicht nach ungerecht wäre.


Eingestellt am 24.07.2013 von S. Aalbers
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