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2016 neue Düsseldorfer Tabelle!

Mittlerweile wird der Mindestkindesunterhalt, der gleichzeitig auch die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle darstellt, per gesetzlicher Verordnung festgelegt.

Diese ist gerade erlassen worden.

Der Mindestkindesunterhalt beträgt damit ab Januar 335 Euro bzw. 384 Euro ab Vollendung des 06. und 450,- Euro ab Vollendung des 12. Lebensjahrs.

Nach Abzug des hälftigen Kindergelds von z.Zt. 94,- Euro ergeben sich ab Januar 2016 Zahlbeträge in Höhe von 241,- Euro, 290,- Euro und 356 Euro.

(Hinweis: Ab dem dritten Kind gibt es mehr Kindergeld, damit mehr Abzüge und andere Zahlbeträge.)

Mit einer neuen Düsseldorfer Tabelle wird daher in Kürze zu rechnen sein.



Eingestellt am 09.12.2015 von S. Aalbers
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