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Rechtsanwältin Sabine Aalbers
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Aufstockungsunterhalt

Durch die Unterhaltsrechtsreform 2008 ist der Eindruck entstanden, dass nach der Scheidung grundsätzlich kein Unterhalt mehr zu zahlen ist.

Das ist falsch.

Selbst, wenn beide Ehegatten nach der Scheidung auf eigenen Füßen stehen, voll berufstätig sind, keine ehebedingten Nachteile vorliegen und die Ehe nicht von allzu langer Dauer war, muss der Besserverdienende noch sog. "Aufstockungsunterhalt" zahlen, und zwar für einen "angemessenen Zeitraum".

Salopp formuliert: Der von der Krankenschwester geschiedene Chefarzt muss dieser auch nach der Scheidung daher noch eine Zeitlang Golfclub, Schönheits-OPs etc. finanzieren.

Wie lange dieser Zeitraum ist, ist eines der großen Geheimnisse des Familienrechts und gegenwärtig völlig vom Gutdünken der/des mit der Sache beauftragen Familienrichters/in abhängig. Wie üblich, gibt es auch hier ein "Nord-Süd-Gefälle".

Die Frage: "Wie lange muss ich meiner Frau/meinem Mann noch Unterhalt zahlen?" kann daher z.Zt. kein Anwalt seriös beantworten.

Fest steht nur eines: Länger als die bereits verbrachte Ehezeit sicher nicht. Im übrigen reicht der "große Daumen" zwischen 2-3 Jahren oder Formeln wie "1/3 der Ehezeit bis zu 1/2"

Die Rechtsprechung des BGH hilft jedenfalls nicht weiter, da hier stets auf die "Umstände des Einzelfalls" abgestellt wird.

Das Chaos führt aber immerhin dazu, dass immer mehr Ehegatten zu einer gütlichen Einigung bereit sind.

Wer will schon einen Prozess führen, bei dem Basis der Entscheidung die persönlichen Wertvorstellungen/Vorurteile des Gerichts und dessen nachträgliche Bewertung/Einschätzung der Ehe sind?