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Rechtsanwältin Sabine Aalbers
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Ich berate Sie zu Ihrem Testament in Saarbrücken

Wenn ich im Freundes- oder Bekanntenkreis frage: „Und, habt Ihr schon Euer Testament gemacht?“, bin ich schon froh, wenn ich nicht Entrüstung ernte und die Leute sich erinnern, dass ich als Anwalt bei dem Thema Testament in Saarbrücken beruflich vorbelastet bin.

Dabei ist die Frage überhaupt nicht unanständig oder indiskret gemeint. Aus meiner täglichen Praxis in Saarbrücken sind mir nur allzu viele Fälle bekannt, bei denen sträflich vernachlässigt wurde, rechtzeitig das Nötigste zu veranlassen und in einem Testament niederzuschreiben.

Um zu verstehen, was ich meine, ist es notwendig, sich vor Augen zu führen, was passiert, wenn kein Testament (oder Erbvertrag) existiert.

Grundsätzlich greift in jedem Todesfall die sog. gesetzliche Erbfolge. Das System im Einzelnen hier darzustellen, möchte ich niemand antun. Grob vereinfacht kann man es aber wie folgt zusammenfassen:

An erster Stelle erben Kinder und Ehegatten. Zusammen bilden sie nach dem Tod des Erblassers/der Erblasserin eine sog. Erbengemeinschaft. Sind keine Kinder vorhanden, erbt der Ehegatte nicht allein, sondern neben ihm auch die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise deren Kinder.

Das führt sehr oft zu Problemen:

  • Sind sich die Kinder und der überlebende Ehegatte nicht einig, was mit dem Erbe, z.B. einem von den Eheleuten bewohnten Haus, künftig geschehen soll, kann das dazu führen, dass das Haus entweder verkauft wird oder der Ehegatte die Kinder auszahlen muss.
  • Sind die Kinder noch klein, kann der überlebende Ehegatten nicht ohne weiteres ohne Zustimmung des Familiengerichts über das Haus verfügen, was einen Verkauf erheblich verzögern kann.
  • Haben die Ehegatten (z.B. zur Finanzierung eines Eigenheims) erhebliche Schulden aufgenommen, werden die Kinder oft nicht imstande oder bereit sein, für die Schulden (die sie mitgeerbt haben), persönlich einzustehen. Um so mehr gilt dies für die Schwiegereltern oder deren Kinder.
  • In einer „Patchwork-Familie“ sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Hier wird oft erbittert um jeden einzelnen Gegenstand gestritten, wenn die mit einander nicht einmal verwandten Erben sich plötzlich in einer „Erbengemeinschaft“ wiederfinden.

Überzeugt? Dann beachten Sie bitte folgendes:

Selbstverständlich kann man ein Testament ohne fachliche Beratung errichten. Man kann ja auch eine Blinddarmoperation auf dem heimischen Küchentisch mit einem Schweizer Taschenmesser durchführen.

Sinnvoll ist beides nicht.

Gerne unterstütze ich Sie beim Verfassen von Ihrem Testament in Saarbrücken.